Weiterbildungen

Qualitätssicherung durch Fortbildung

März-Weiterbildung

Horst Saame (rechts) bei seinen Ausführungen zur Geschichte Ahrweilers (Foto: Armin Küpper)

 

März-Fortbildung der Ahrtal-Gästeführer

Geschichte Ahrweilers


Gästeführerweiterbildung zur Geschichte Ahrweilers Ahrweiler: Rechtzeitig zum Beginn der touristischen Hochsaison in Bad Neuenahr-Ahrweiler nutzten viele Gästeführer die Gelegenheit, ihr Wissen über Ahrweiler aufzufrischen und neue Fakten und Erkenntnisse aus der jahrhundertealten Geschichte Ahrweilers der Stadt zu erfahren.
Gästeführer Horst Saame hatte sich intensiv mit verschiedenen Quellen zur Geschichte der Stadt auseinandergesetzt, so zum Beispiel mit dem Buch von Ute Bader „Geschichte der Grafen von Are bis zur Hochstadenschen Schenkung (1246)“, Hans Georg Kleins „De aruuilre – 1100 Jahre Ahrweiler“ aus der Reihe Beiträge zur Stadtgeschichte und dem Buch „Ahrweiler unter dem Krummstab der Fürstäbte von Prüm und der Erzbischöfe von Köln“ von Prof. Dr. Klaus Flink. Das Studium dieser Literatur erlaubte es ihm, im Rahmen seiner tour d`horizon immer wieder aktuelle Erkenntnisse und Daten einfließen zu lassen, die für alle Teilnehmer einen Mehrwert darstellten.
Nach einem Rückblick in die Römerzeit und der darauffolgenden fränkischen Landnahme, einhergehend mit Christianisierung und Klostergründungen, erläuterte Saame anhand von Bildmaterial zunächst die Besiedelung des Ahrtals sowie die Entwicklung Ahrweilers zur Stadt, an deren Anfang eine Villikation (d.h. eine Grundherrschaft) des Klosters Prüm stand, welches seit Überlassung von Königsgut seitens des fränkischen Herrschergeschlechts der Karolinger viel Besitz im Ahrtal hatte.
Dieser Besitz bedurfte jedoch eines militärischen Schutzes; hier kommen die Grafen von Are ins Spiel, die seit 1087 über den Ahrgau geboten und seit dem frühen 12.Jahrhundert als Vögte der Prümer Villikation in Erscheinung traten. Damit verbunden war zugleich der Gerichtsbann, womit der Kaiser die Herren von Are belehnt hatten. Saame ging sehr detailliert auf die Genealogie des Grafengeschlechts ein. Nach dem Tode des dritten kinderlosen Grafen Theoderich II. treten mit den Nachkommen Ottos, einer Nebenlinie, die Grafen von Are-Hochstaden in das Licht der Geschichte und sorgten für Kontinuität in der Ausübung der Herrschaft über den Ahrgau.
Der dritte Graf von Are-Hochstaden, Lothar II., schließlich hatte im Verlauf vieler Jahrzehnte eine solche Machtstellung erworben, dass er ungeachtet der Herrschaftsrechte des Fürst-Abtes von Prüm den Bewohner der stark angewachsenen und wirtschaftlich enorm entwickelten Siedlung ein erstes Privileg gewähren konnte. Das war im Jahre 1228. Aber mit dem Tode von Lothars Sohn, Theoderich IV., im Jahre 1246 endete die Ära der Grafen von Are bzw. von Are-Hochstaden, die über ihre – jetzt als erblich aufgefassten - Vogteirechte eine Art Landesherrschaft entwickelt hatten. So kam es zur sogenannten Hochstadenschen Schenkung, an deren Ende schließlich der Erzbischof von Köln, Konrad von Are-Hochstaden, neuer Landesherr im Ahrtal wurde. Als der Abt Gottfried von Prüm „auf die Lehnsherrlichkeit über Münstereifel, Rheinbach, Ahrweiler“ zugunsten des Kölner Erzbistums verzichtete, bekräftigte Konrad von Are-Hochstaden in einer Urkunde vom 5. Juni 1247 „die Achtung und Wahrung der Rechte“ des Klosters Prüm. Das ist der Grund, so führte Saame aus, dass das Kloster Prüm in der Stadt- und Gerichtsverfassung der zukünftigen Stadt Ahrweiler mit vielen Sonderechten ausgestattet blieb, eine Konstellation, die im Agieren der Akteure (Landesherr – Kloster Prüm – Stadt Ahrweiler) nicht immer konfliktfrei verlief, in jedem Fall aber immer einer engen Abstimmung untereinander bedurfte.
Bereits 1248 erkannte Erzbischof Konrad das Privileg von 1228 nicht nur an, sondern er gewährt „seinen Bürgern zu Ahrweiler“ auch die Rechte, Freiheiten und guten Gewohnheiten, die sie zu Zeiten der Grafen von Hochstaden besessen haben. Tatsächlich nennt Konrad die Bewohner der Siedlung im unteren Ahrtal nunmehr cives (d.h. Bürger) und nicht mehr subditi (also Untertanen). Die Bestätigung der bisher genossenen iura et libertates werten viele Historiker als die eigentliche Erhebung Ahrweilers zur Stadt; denn eine Urkunde über eine Verleihung von Stadtrechten an Ahrweiler hat es nie gegeben. Als Grund hierfür, so Saame, sehen die Historiker Widerstände des Klosters Prüm; denn: eine Privilegierung „der ihnen ding- und zinspflichtigen Ahrweiler Bevölkerung“ war ihren Interessen in jedem Fall schädlich.
Saame setzte seinen Vortrag mit dem Bau der Befestigungsanlagen (ab 1250) fort, welcher von Erzbischof Konrad veranlasst wurde und im Zusammenhang mit der Wahl Ahrweilers zur Mithauptstadt des Kölner Erzstifts zu sehen ist. Er führte aus, wie sich die städtische Selbstverwaltung – trotz Verankerung der prümischen Elemente in der Stadtverfassung - mehr und mehr entwickelte (Stichworte: Zusammensetzung Stadtrat mit den geborenen Schöffen aus dem Kreis der Prümer Hofleute, Satzungsrecht etc., etc.) und wie sich Ahrweilers Vertretung im Kölner Landtag gestaltete. Auch die wirtschaftliche Entwicklung kam zur Sprache und vieles mehr.
Der Einmarsch der französischen Revolutionstruppen im Jahre 1794 markierte das Ende einer Zeit, in der Ahrweiler zu einer Stadt heranreifte, aber über Jahrhunderte maßgeblich von den Einflüssen Prüms und Kölns geprägt war – und blieb! Erst die Säkularisation während der napoleonischen Epoche setzte dem ein Ende. Nach dem Wiener Kongress 1815 wurden dann die Preußen Landesherren im Rheinland, und zwar bis 1945. 1816 wurde Ahrweiler zur Kreisstadt erhoben. Nach dem 2. Weltkrieg erfolgte eine Neuordnung, unter anderem die Gründung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, mit Ahrweiler als nördlichster Kreisstadt. Die Gästeführer bedankten sich bei ihrem Kollegen für die umfassenden Ausführungen und werden sicher das eine oder andere Detail in ihre Stadtführungen einfließen lassen.
Horst Saame/Marina Zille